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   OLG Koblenz, 16.12.1983 - 14 W 598/83   

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OLG Koblenz, 16.12.1983 - 14 W 598/83 (https://dejure.org/1983,1162)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.12.1983 - 14 W 598/83 (https://dejure.org/1983,1162)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. Dezember 1983 - 14 W 598/83 (https://dejure.org/1983,1162)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 273 Abs. 2 Nr. 2
    Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 410
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.10.1963 - VI ZR 125/62
    Auszug aus OLG Koblenz, 16.12.1983 - 14 W 598/83
    Hinsichtlich der ebenfalls in § 272 b ZPO aufgeführten amtlichen Auskunft, einer nachträglich in die ZPO über die fünf klassischen Beweismittel hinaus eingeführten Beweismöglichkeit, ging die überwiegende Meinung davon aus, daß es sich um eine Beweisaufnahme handele (BGH, NJW 1958, 1779 = MDR 1958, 501, NJW 1964, 107 = MDR 1964, 54; vgl. auch OLG Koblenz, NJW 1975, 935).

    Allerdings sei dieser Grundsatz teilweise als durchbrochen angesehen worden durch § 272 b (BGH, NJW 1964, 107).

    Der Ansicht, daß auch nach neuem Recht der Vorsitzende durch die Einholung einer amtlichen Auskunft eine Beweisgebühr auslösen kann, haben sich in der Literatur Hartmann, Kostengesetze, 21. Aufl., § 31 BRAGO Anm. 7 "Amtliche Auskunft"; Gerold/Schmidt, BRAGO , 7. Aufl., § 31 Rdn. 109; Zöller/Stephan, ZPO , 12. Aufl., § 273 Anm. II 2; Baumbach/Lauterbach, ZPO , 41. Aufl., Übersicht 5 vor § 373 ; Thomas/Putzo, ZPO , 12. Aufl., § 273 Anm. 2 Nr. 2; Mümmler, BRAGO , 13. Aufl., S. 322, 323 (vgl. zum alten Recht BGH, NJW 1964, 107; BB 1976, 480) angeschlossen.

  • OLG Köln, 28.06.1982 - 17 W 248/82
    Auszug aus OLG Koblenz, 16.12.1983 - 14 W 598/83
    Im Kostenrecht ist nämlich allgemein von der ganz herrschenden Meinung anerkannt, daß Verstöße gegen Verfahrensvorschriften den Anfall der Beweisgebühr dann nicht hindern, wenn es sich materiell um eine Beweiserhebung handelt (OLG Koblenz, JurBüro 1975, 1226; KG, JurBüro 1975, 367; LG Lübeck, JurBüro 1983, 83: Anordnung der Zeugenvernehmung durch den ersuchten Richter durch prozeßleitende Verfügung des Vorsitzenden; OLG Düsseldorf, JurBüro 1983, 560; OLG Hamm, JurBüro 1983, 864 Einholung einer unzulässigen schriftlichen Zeugenaussage; Mümmler, JurBüro 1983, 85: vorterminliche Beweiserhebung durch den Vorsitzenden gemäß § 273 anstelle der Kammer gemäß § 358 a ZPO ; OLG Saarbrücken, JurBüro 1981, 1354 mit Nachweisen).

    Nach h.M. genügt es, wenn der Anwalt den (Beweis-)Beschluß entgegennimmt, prüft und an seine Partei weiterleitet (Mümmler, JurBüro 1983, 85; OLG Hamburg, JurBüro 1979, 374).

  • OLG Saarbrücken, 09.06.1981 - 6 UF 33/80

    Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.12.1983 - 14 W 598/83
    Das OLG Saarbrücken (JurBüro 1981, 1354 = KostRsp TLL BRAGO § 31 Ziffer 3 Nr. 63) hat ausgeführt, der Vorsitzende allein sei für beweisanordnende Maßnahmen nicht mehr zuständig; die Beweisgebühr falle jedoch dann an, wenn der Vorsitzende in der Form des § 273 ZPO an Stelle der Kammer nach § 358 a ZPO eine Beweisanordnung treffe.

    Im Kostenrecht ist nämlich allgemein von der ganz herrschenden Meinung anerkannt, daß Verstöße gegen Verfahrensvorschriften den Anfall der Beweisgebühr dann nicht hindern, wenn es sich materiell um eine Beweiserhebung handelt (OLG Koblenz, JurBüro 1975, 1226; KG, JurBüro 1975, 367; LG Lübeck, JurBüro 1983, 83: Anordnung der Zeugenvernehmung durch den ersuchten Richter durch prozeßleitende Verfügung des Vorsitzenden; OLG Düsseldorf, JurBüro 1983, 560; OLG Hamm, JurBüro 1983, 864 Einholung einer unzulässigen schriftlichen Zeugenaussage; Mümmler, JurBüro 1983, 85: vorterminliche Beweiserhebung durch den Vorsitzenden gemäß § 273 anstelle der Kammer gemäß § 358 a ZPO ; OLG Saarbrücken, JurBüro 1981, 1354 mit Nachweisen).

  • OLG Hamm, 19.08.1982 - 23 W 244/82

    Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.12.1983 - 14 W 598/83
    Im Kostenrecht ist nämlich allgemein von der ganz herrschenden Meinung anerkannt, daß Verstöße gegen Verfahrensvorschriften den Anfall der Beweisgebühr dann nicht hindern, wenn es sich materiell um eine Beweiserhebung handelt (OLG Koblenz, JurBüro 1975, 1226; KG, JurBüro 1975, 367; LG Lübeck, JurBüro 1983, 83: Anordnung der Zeugenvernehmung durch den ersuchten Richter durch prozeßleitende Verfügung des Vorsitzenden; OLG Düsseldorf, JurBüro 1983, 560; OLG Hamm, JurBüro 1983, 864 Einholung einer unzulässigen schriftlichen Zeugenaussage; Mümmler, JurBüro 1983, 85: vorterminliche Beweiserhebung durch den Vorsitzenden gemäß § 273 anstelle der Kammer gemäß § 358 a ZPO ; OLG Saarbrücken, JurBüro 1981, 1354 mit Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.1982 - 4 WF 114/82
    Auszug aus OLG Koblenz, 16.12.1983 - 14 W 598/83
    Im Kostenrecht ist nämlich allgemein von der ganz herrschenden Meinung anerkannt, daß Verstöße gegen Verfahrensvorschriften den Anfall der Beweisgebühr dann nicht hindern, wenn es sich materiell um eine Beweiserhebung handelt (OLG Koblenz, JurBüro 1975, 1226; KG, JurBüro 1975, 367; LG Lübeck, JurBüro 1983, 83: Anordnung der Zeugenvernehmung durch den ersuchten Richter durch prozeßleitende Verfügung des Vorsitzenden; OLG Düsseldorf, JurBüro 1983, 560; OLG Hamm, JurBüro 1983, 864 Einholung einer unzulässigen schriftlichen Zeugenaussage; Mümmler, JurBüro 1983, 85: vorterminliche Beweiserhebung durch den Vorsitzenden gemäß § 273 anstelle der Kammer gemäß § 358 a ZPO ; OLG Saarbrücken, JurBüro 1981, 1354 mit Nachweisen).
  • BGH, 12.01.1976 - VIII ZR 273/74

    Beweis des Bestehens eines Handelsbrauches - Ansehung des Ortes als einen

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.12.1983 - 14 W 598/83
    Der Ansicht, daß auch nach neuem Recht der Vorsitzende durch die Einholung einer amtlichen Auskunft eine Beweisgebühr auslösen kann, haben sich in der Literatur Hartmann, Kostengesetze, 21. Aufl., § 31 BRAGO Anm. 7 "Amtliche Auskunft"; Gerold/Schmidt, BRAGO , 7. Aufl., § 31 Rdn. 109; Zöller/Stephan, ZPO , 12. Aufl., § 273 Anm. II 2; Baumbach/Lauterbach, ZPO , 41. Aufl., Übersicht 5 vor § 373 ; Thomas/Putzo, ZPO , 12. Aufl., § 273 Anm. 2 Nr. 2; Mümmler, BRAGO , 13. Aufl., S. 322, 323 (vgl. zum alten Recht BGH, NJW 1964, 107; BB 1976, 480) angeschlossen.
  • OLG Koblenz, 11.02.1980 - 14 W 67/80

    Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.12.1983 - 14 W 598/83
    In der Entscheidung vom 11. Februar 1980 (- 14 W 67/80 -, JurBüro 1980, 1354), in der es um die Frage der Beweisgebühr bei Zuladung von Zeugen ging, hat der Senat in einer nichttragenden Feststellung bemerkt, die Durchführungsmaßnahmen des früheren § 272 b ZPO seien nach der Novelle - bis auf die offenbar vom Gesetzgeber übersehene amtliche Auskunft - durch § 358 a ZPO scharf von den Vorbereitungsmaßnahmen des § 273 getrennt worden.
  • OLG Koblenz, 24.06.1982 - 14 W 354/82

    Nichstreitige Tatsachen; Amtliche Auskunft; Beweisgebühr

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.12.1983 - 14 W 598/83
    Im Beschluß vom 24. Juni 1982 (- 14 W 354/82 -, JurBüro 1983, 86 = Mümmler, KostRsp BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3 (B 6) Nr. 36 = KostRsp TLL BRAGO § 31 Ziffer 3 Nr. 90) konnte der Senat die Streitfrage offen lassen, weil dort der Vorsitzende im Erkenntnisverfahren die amtliche Auskunft zu einer unstreitigen Tatsache eingeholt hatte.
  • OLG Hamm, 26.11.1974 - 9 U 66/74
    Auszug aus OLG Koblenz, 16.12.1983 - 14 W 598/83
    Hinsichtlich der ebenfalls in § 272 b ZPO aufgeführten amtlichen Auskunft, einer nachträglich in die ZPO über die fünf klassischen Beweismittel hinaus eingeführten Beweismöglichkeit, ging die überwiegende Meinung davon aus, daß es sich um eine Beweisaufnahme handele (BGH, NJW 1958, 1779 = MDR 1958, 501, NJW 1964, 107 = MDR 1964, 54; vgl. auch OLG Koblenz, NJW 1975, 935).
  • BGH, 11.04.1958 - V ZR 140/55
    Auszug aus OLG Koblenz, 16.12.1983 - 14 W 598/83
    Hinsichtlich der ebenfalls in § 272 b ZPO aufgeführten amtlichen Auskunft, einer nachträglich in die ZPO über die fünf klassischen Beweismittel hinaus eingeführten Beweismöglichkeit, ging die überwiegende Meinung davon aus, daß es sich um eine Beweisaufnahme handele (BGH, NJW 1958, 1779 = MDR 1958, 501, NJW 1964, 107 = MDR 1964, 54; vgl. auch OLG Koblenz, NJW 1975, 935).
  • KG, 05.05.1987 - 1 W 1430/87

    Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr bei Einholung einer amtlichen Auskunft

    Gemäß dieser im Gesetz zum Ausdruck gekommenen gesetzgeberischen Zielrichtung kann auch eine in § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO n.F. gegenüber dem früheren Rechtszustand unverändert aufgenommene amtliche Auskunft nicht zur Folge haben, daß die vorbereitende Einholung einer solchen Auskunft durch den Vorsitzenden oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Gerichts bereits als Einleitung der Beweisaufnahme im Sinne des § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO anzusehen ist (so OLG Zweibrücken, JurBüro 1979, 1716 = KostRsp BRAGO § 31 Ziff. 3, Nr. 33; OLG Bamberg, JurBüro 1979, 1515; auch SchlHOLG , JurBüro 198h, 63; Schneider, MDR 1980, 177, 178; insoweit zweifelnd OLG Koblenz, JurBüro 1984, 1030 ; wie hier auch BVerfGE 63, 148, 151; Riedel/Sußbauer, BRAGO , 5. Aufl.; § 31 Rdn. 111).

    Entgegen einer verbreiteten Auffassung (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 1984, 1030 ; SchlHOLG , JurBüro 1986, 63 ; Hartmann, Kostengesetze, 21. Aufl., § 31 BRAGO Anm. 7 B f "Amtliche Auskunft"; Zöller/Stephan, ZPO , 15. Aufl., § 275 Rdn. 7; Thomas/Putzo, ZPO , 13. Aufl., § 273 , Anm. 2 Nr. 2; Gerold/Schmidt, BRAGO , 8. Aufl., § 31 Rdn. 109) kann daher die Einholung einer amtlichen Auskunft durch den Berichterstatter des Gerichts nach § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO , auch dann, wenn zwischen den Parteien über den Gegenstand der Auskunft Streit herrschte, eine anwaltliche Beweisgebühr nur auslösen, wenn diese Auskunft vom Gericht beweismäßig verwertet wird (wie hier wohl Gerold/Schmidt, BRAGO , 8. Aufl., § 31 Rdn. 109).

  • LAG Nürnberg, 18.01.1989 - 7 Ta 23/87

    Verursachung vermeidbarer Kosten durch den im Wege der Prozesskostenhilfe

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  • OLG Frankfurt, 22.05.1986 - 6 W 97/86

    Kostenerstattung: Anwaltsgebühren bei Berufungseinlegung zur Fristwahrung

    Dagegen sehen das OLG Koblenz (MDR 1983, 414) sowie der 12. Zivilsenat des OLG Frankfurt/M. (JurBüro 1984, 1030 ) eine halbe Gebühr aus dem Wert der Hauptsache als erstattungsfähig an (§ 32 BRAGO ) Nach anderer Ansicht schließlich ist die volle Prozeßgebühr ohne Prüfung der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit des Antrags auch dann zu erstatten, wenn die Berufung zunächst ausdrücklich nur zur Fristwahrung eingelegt worden ist (OLG Frankfurt/M., 20. Zivilsenat, AnwBl 1980, 461; OLG Hamburg, AnwBl 1980, 462; LAG Köln, MDR 1985, 83; OLG Düsseldorf, VersR 1982, 980 m. w. Nachw.; vgl. auch Hauss, NJW 1984, 963 f.).
  • LAG Nürnberg, 20.05.1992 - 6 Ta 58/92

    Kostenerstattung bei vorsorglich eingelegter Berufung

    Eine Mittelmeinung schließlich sieht eine 13/20 Gebühr aus dem Streitwert der Hauptsache gemäß § 32 BRAGO und eine 15/10 Gebühr aus dem Kostenstreitwert gemäß § 13 Abs. 3 BRAGO für den Antrag nach § 515 Abs. 3 ZPO als erstattungsfähig an (vgl. z.B. OLG Koblenz in MDR 1983, 414; OLG Frankfurt/M. in JurBüro 1984, 1030 ; OLG Saarbrücken in JurBüro 1985, 225; LAG Düsseldorf in JurBüro 1987, 384; Gerold/Schmidt, BRAGO , 11 Aufl., § 31 Rdn. 20; Göttlich/Mümmler, BRAGO , 17. Aufl., Berufung 1.33 c).
  • KG, 31.07.1985 - 1 W 5030/84

    Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr durch vorbereitende Einholung eines

    Dabei bedarf es keiner abschließenden Stellungnahme zu der Streitfrage, ob vor der mündlichen Verhandlung gemäß § 273 Abs. 2 ZPO getroffene Anordnungen des Vorsitzenden oder eines von ihm bestimmten Mitglied des Prozeßgerichts, die darauf abzielen, in der mündlichen Verhandlung bereits ein fertiges Ergebnis der Beweisaufnahme vorzulegen, ebenso wie früher gemäß § 272 b ZPO a. F. getroffene Anordnungen (vgl. dazu Senat, JurBüro 1977, 354) mit Rücksicht auf die neue Regelung des § 358 a ZPO noch die Beweisgebühr auslösende, wenn auch möglicherweise fehlerhafte Beweisdurchführungsmaßnahmen sein können (bejahend OLG Koblenz, MDR 1984, 410 ; wohl auch OLG Bamberg, 3. ZS, JurBüro 1984, 399 und Gerold/Schmidt, BRAGO , 8. Aufl., § 31 Rdn. 110; a. A. OLG Zweibrücken, JurBüro 1979, 1716; OLG Bamberg, 5. ZS, JurBüro 1979, 1515; Schneider, MDR 1980, 177, 180; Zöller/Stephan, ZPO , 14. Aufl., § 273 Rdn. 7).
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